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Förderung

 
Projektförderung

Gefördert werden Projekte und Veranstaltungen, die folgende Ziele verfolgen:

  • Demokratie fördern

  • Vielfalt gestalten

  • Extremismus vorbeugen

Zielgruppe der Projekte sind in erster Linie Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen, junge Erwachsene aber auch ehren-, neben- und hauptamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe und an anderen Sozialisationsorten Tätige, Multiplikatorinnen bzw. Multiplikatoren sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure.


Voraussetzungen für die Förderung
  • Die antragstellende Organisation ist gemeinnützig und hat ihren Sitz in Koblenz und Umgebung

  • Das Projekt findet in Koblenz statt

  • Das Projekt hat zur Zeit der Antragstellung noch nicht begonnen und wird im Bewilligungszeitraum (2025) beendet

 

Die Höchstfördersumme pro Projekt beträgt 4.000,-€. Sollte ein Vorhaben eine höhere Fördersumme erfordern, empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Koordinierungs- und Fachstelle, um individuelle Möglichkeiten zu klären.

Bei der Kostenplanung ist darauf zu achten, dass ein angemessener Eigenanteil oder weitere Einnahmen berücksichtigt werden.

 

Bildungs- oder Medienprojekte, Workshops oder Seminare, Lesungen, Ausstellungen oder Filmvorführungen, Podiumsdiskussionen, Konzerte und Feste oder Sportangebote – viele Formate sind denkbar und zuwendungsfähig, solange die Inhalte die Ziele des Bundesprogramms aufgreifen.

 

Das klingt alles sehr abstrakt? Einblick in geförderte Projekte der letzten Jahre gibt’s hier.


Fristen

 

Kurzfristige Antragstellung für Projekte 2025 noch möglich

Noch bis Sonntag, den 16. November 2025, können Projektanträge eingereicht werden.
Um kurzfristig noch Projekte für 2025 zu ermöglichen, werden eingehende Anträge schnellstmöglich bearbeitet und die Förderentscheidung mitgeteilt.

Wichtig: Geförderte Projekte müssen bis Jahresende abgeschlossen und der Verwendungsnachweis bis 15. Dezember 2025 eingereicht sein.


Wenn Sie für Ihr Projekt im Jahr 2025 eine Förderung beantragen möchten, reichen Sie Ihren Antrag bitte zu einer der folgenden Fristen ein:

  • Montag, 20. Januar 2025

  • Montag, 21. April 2025

  • Montag, 9. Juni 2025

  • Montag, 15. September 2025

 

Das Bündnis bzw. die "Jugend für Demokratie" entscheidet jeweils ca. drei Wochen später über die eingegangenen Anträge. Bei positivem Votum werden anschließend die Zuwendungsbescheide verschickt.

 

Wichtig: Ihr Projekt darf frühestens sechs Wochen nach der jeweiligen Antragsfrist beginnen. Planen Sie daher ausreichend Vorlaufzeit ein. 

In gut begründeten Ausnahmefällen kann von den Fristen abgesehen werden. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit der Koordinierungs- und Fachstelle auf.
Da die Fördergelder an das jeweilige Haushaltsjahr gebunden sind, sollte Ihr Projekt bis spätestens 15.12. des entsprechenden Jahres abgeschlossen sein.

Alle Anträge sind fristgerecht unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars vollständig einzureichen. Nicht rechtzeitig eingegangene Projektanträge finden keine Berücksichtigung.


Hilfen und Formulare zur Antragstellung und zum Erstellen des Verwendungsnachweises

Sie haben eine Idee für ein demokratieförderndes Projekt in Koblenz? Die der PfD Koblenz berät gerne bei Fragen zum Bundesprogramm, zu Projektförderung und Antragstellung.