Förderung
Projektförderung
Gefördert werden Projekte und Veranstaltungen, die folgende Ziele verfolgen:
Demokratie fördern
Vielfalt gestalten
Extremismus vorbeugen
Zielgruppe der Projekte sind in erster Linie Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen, junge Erwachsene aber auch ehren-, neben- und hauptamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe und an anderen Sozialisationsorten Tätige, Multiplikatorinnen bzw. Multiplikatoren sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure.
Voraussetzungen für die Förderung
Die antragstellende Organisation ist gemeinnützig und hat ihren Sitz in Koblenz und Umgebung
Das Projekt findet in Koblenz statt
Das Projekt hat zur Zeit der Antragstellung noch nicht begonnen und wird im Bewilligungszeitraum (2026) beendet
Die Höchstfördersumme pro Projekt beträgt 4.000,-€. Sollte ein Vorhaben eine höhere Fördersumme erfordern, empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Koordinierungs- und Fachstelle, um individuelle Möglichkeiten zu klären.
Bei der Kostenplanung ist darauf zu achten, dass ein angemessener Eigenanteil oder weitere Einnahmen berücksichtigt werden.
Bildungs- oder Medienprojekte, Workshops oder Seminare, Lesungen, Ausstellungen oder Filmvorführungen, Podiumsdiskussionen, Konzerte und Feste oder Sportangebote – viele Formate sind denkbar und zuwendungsfähig, solange die Inhalte die Ziele des Bundesprogramms aufgreifen.
Das klingt alles sehr abstrakt? Einblick in geförderte Projekte der letzten Jahre gibt’s hier.
Fristen
Wenn Sie für Ihr Projekt im Jahr 2026 eine Förderung beantragen möchten, reichen Sie Ihren Antrag bitte zu einer der folgenden Fristen ein:
Sonntag, 12. April 2026
Sonntag, 10. Mai 2026
Sonntag, 16. August 2026
Das Bündnis bzw. die "Jugend für Demokratie" entscheidet über die eingegangenen Anträge. Bei positivem Votum werden anschließend schnellstmöglich die Zuwendungsbescheide verschickt.
Wichtig: Ihr Projekt darf frühestens sechs Wochen nach der jeweiligen Antragsfrist beginnen. Planen Sie daher ausreichend Vorlaufzeit ein.
Da die Fördergelder an das jeweilige Haushaltsjahr gebunden sind, sollte Ihr Projekt bis spätestens 15.12. des entsprechenden Jahres abgeschlossen sein.
Alle Anträge sind fristgerecht unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars vollständig einzureichen. Nicht rechtzeitig eingegangene Projektanträge finden keine Berücksichtigung.
Hilfen und Formulare zur Antragstellung und zum Erstellen des Verwendungsnachweises
Merkblatt zuwendungsfähige Ausgaben bei Festbetragsfinanzierung
Allgemeinde Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Sie haben eine Idee für ein demokratieförderndes Projekt in Koblenz? Die der PfD Koblenz berät gerne bei Fragen zum Bundesprogramm, zu Projektförderung und Antragstellung.

